05.02.2024

Frocs Treffen vom 23. bis 24. August 2024

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2024-05-02

„23 th Open Range Gunfight    23_1 ORGF


2024-03-06

_22 th_ Open Range Gunfight – _22 th_ Open Range Gunfight (09.03.24)_ Shooters list 2

Starterliste ist vollständig. Ich freue mich dass so schnell, so viele Schützen sich zu  unserem Match gemeldet haben. Die Open Range Shooters hoffen, dass wir eurem Anspruch zu genügend erfüllen können. Ich freue mich Euch alle gesund und munter auf unserem schönen Stand begrüßen zu dürfen.  Änderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Ich bitte um Verständnis

Best Regards  DD


2024-01-18

Danke für Eure Anmeldungen. Aber so was habe ich noch nicht erlebt. Innerhalb von knapp 4 Stunden war das Match ausgebucht. Da wir mit einer Posse am Freitag und mit der andern Posse Samstag schießen, habe ich auch zwei Rennen veröffentlicht. Ich dachte das wäre etwas einfacher damit eine Überbuchung nicht möglich sei. Aber dennoch kommt es immer wieder zu Verwechselungen. Da wird aus Versehen freitags gebucht, will aber samstags schießen. Wie kriegt man die Kuh vom Eis ?  Bitte schaut immer auf das CAS Scoring, wer darauf erscheint und bezahlt hat kann auch mitspielen. Ich freue mich auf ein schönes Match  Dog Dancer


2023-11-01

Die Open Range Shooters bedanken sich für die rege Beteiligung und Zusammenarbeit. Wir hoffen, es hat euch allen gut gefallen und freuen uns auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr (8 März 2024) Danke Ihr ward tolle Gäste. Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei allen Helfern die uns immer wieder unterstützen. Ohne sie könnte so ein Match nicht in diesem Umfang stattfinden. Zum nächsten Match kann nur noch über das Portal CAS Scoring die Anmeldung erfolgen 

Best Regards Euer 
Dog Dancer


5.10.23

hier findet ihr die neuste Starterliste zum

_21 th_ Open Range Gunfight – _21 th_ Open Range Gunfight (14.10.23)_ Shooters list 2

Bitte keine Panik, wenn er sich nicht in der richtigen Kategorie oder Posse befindet. Man kann es nicht jedem recht machen, freut euch darauf nette Menschen kennenzulernen. Was ihr mitbringen solltet, ist gute Laune, schönes Wetter und einen Sack voll Munition.

Morgens gibt es Frühstück, zum Mittagessen gibt es leckeres vom Dutsch Ofen.

Wir sehen uns auf der Range

Dog Dancer


30.09.2023

Hallo Cowboys, ich habe unser Match auf drei Possen erweitert auf 49 Teilnehmer. Vorläufig sind wir in der freitags Posse 15 Starter und jeweils in Posse zwei und drei 17 Starter. Der Ablauf ist wie folgt: ab 7.00 Uhr Frühstück und Anmeldung,  8.30 Uhr Briefing für alle Teilnehmer auf dem 25 m Stand. Auch werden alle Gunkarts dort abgestellt, nicht im Schützenhaus. Im gekennzeichneten Bereich können Waffen ausgepackt und getragen werden.  Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Best Regards Dog Dancer


27.08.2023

hallo Cowboys, ich habe euch heute die aktuelle Starterliste per Mail zugeschickt,

Bitte auf Richtigkeit überprüfen, wenn nur ein Starter in der Disziplin startet, wird dieser in die nächst tiefere Disziplin eingetragen oder ihr wählt selbst die Disziplin und Gebt mir per Mail Bescheid. Dann kann ich das vorab klären.

Best Regards  Dog Dancer


 

Die „3 Gun“ Schützen

27.04.23

Hallo Leute, wir sind ausgebucht. Danke für die Anmeldungen, ich hoffe auf ein schönes Match.


Bilder des „20th“ Open Range Gunfight 

 


 

02.01.2023

Einladung zum „3th“ 3 Gun schießen bei den Open Range Shooters am Samstag, den 7.01.2023 um 13 Uhr. Wer mitspielen möchte, sollte sich zwingend anmelden damit eine ordentliche Auswertung vollzogen werden kann. Benötigt werden Name, Geburtsdatum und e-Mail Adresse. Jeder Teilnehmer bekommt eine Urkunde, Leihwaffen stehen zur Verfügung, Munition kann vor Ort erworben werden. Startgebühr beträgt 15 €

Viel Spaß beim Match  

Euer Dog Dancer


15.12.2022

Liebe Freunde der Open Range Shooters,

wir möchten allen Freunden die immer bei uns einen Start ergattern konnten, eine Fröhliche besinnlich und friedliche  Weihnachtzeit wünschen. Kommt gesund ins neue Jahr.

Ab dem 2. März wird wird die Anmeldung zu unserem „20th“Open Range GunFight frei geschaltet.

Best Regards  Dog Dancer


11.11.2022

Ausschreibung 20th ORS

Das ist nur die Ausschreibung, Anmeldung können erst im März entgegengenommen werden.


Das Match ist vorbei, das neue wird geplant für den März. Danke an alle Teilnehmer für Eure Teilnahme , ihr habt ein tolles Match abgeliefert. Alles problemlos abgelaufen, das mit dem Auswerten hat dann im zweiten Anlauf auch geklappt. Schade dass einige Corona bedingt absagen mussten, wünsch von hier gute Besserung.  Andere kamen erst garnicht und haben auch noch vergessen sich abzumelden, damit haben Sie einem Nachrückenden die Möglichkeit gegeben zu  starten.

Best Regarts Euer Dog Dancer


11.10.2022

An alle Teilnehmer des „19 th“ Open Range Gunfight die aus Richtung Darmstadt kommen, möchten bitte auf der B 26 weiter fahren Richtung Aschaffenburg. Die Abfahrt Altheim nehmen, Richtung Richen – Klein Umstadt abfahren. Danach den Umleitungsschildern folgen über die Weinberge. Aus den Weinbergen kommend ca. 200m Richtung Orts Mitte fahren, am Spiegel (Mülltonnen) scharf rechts abbiegen und den Schildern Umstadt Ei, Schützenhaus folgen. Bei Fragen einfach anrufen Tel. 06078 72826 oder 015227046195.    Ich wünsche Euch eine knitterfreie Anreise.

Starterliste aktuell 11.10.2022

Bis dahin Euer Dog Dancer


27.09.2022

An alle Schützen die mal kein Westernschießen mitmachen möchten, hier was besonderes. Voraussetzung ist Mitglied in einem Schützenverein mit einer gültigen Versicherungsmarke oder Wettkampfpass.

Ausschreibung und Anmeldung zum  3 Gun Match-22-10-22 Fertigkeitsschießen

 


12.09.2022

An alle die bei unserem Match mitspielen, bitte vergewissert euch bis zum letzten Tag vor dem Match, ob es stattfindet. Sollten zu diesem Zeitpunkt die Corona Bestimmungen sich in Hessen ändern, werde ich dies sofort auf der Homepage informieren. Wir bieten Abstellplätze für Wohnwagen und Zelte. Auf Grund der vielen Starter möchte ich euch bitten pünktlich um 8 Uhr da zu sein, damit wir um 830 Uhr beginnen können. Zum Ende der Veranstaltung werden wir ein Posse Shoot mit jeweils 3 Cowboys in der Posse durchführen. Bitte genügend  Munition mitbringen. Für essen und trinken ist wie immer gesorgt. Bleibt bitte  gesund, Corona lasst ihr zu Hause (wer sich krank fühlt bleibt zu Hause).
Best Regarts

Euer Dog Dancer  


23.08.22

Hallo Cowboys, möchte Euch schon mal informieren, dass am Freitag, den 14. und Samstag, den 15. Oktober 2022 unser nächstes Match ansteht. Wohnwagen und Zelte finden jede Menge Platz. Für Strom und Wasser, müssen wir in diesem Jahr  5,00€   Gebühren erheben.


2.07.2022

Unser erstes 3 Gun Match liegt hinter uns, leider nur mit 13 Teilnehmern. Aber es hat sehr viel Spaß bereitet und wir werden das wieder einmal veranstalten. Hier die Ergebnisse_1th_ 3 Gun Match (02.07.22)_ Overall Winners Details by Time


17.03.2022  22:18:59 Uhr

Hallo Cowboys!

Wir sind ja schon lange ausgebucht aber durch die vielen neue Coronafälle gab es nun einige Verschiebungen, die Ihr in der Liste findet. Es kann aber noch kleine Veschiebungen geben. Wer sich angemeldet hat darf auch mitspielen. Eine Bestätigung erfolgt nicht mehr. Ich wünsche Euch eine unfallfreie gesunde Anreise. Für Essen und Trinken ist wie immer gesorgt. Es gelten immer noch in Hessen die drei GGG Regelung.  Wer krank ist oder sich so fühlt, bleibt zu Hause, der darf dann das nächste mal mitspielen.

„18TH“ Open Range Gunfight (18.03.22 – 19.03.22)_ Shooters list

Starterliste-Tag-neu 18 ORS Gf

Bleibt alle gesund Grüße

Dog Dancer


Die Bilder des 17th Open Range Gunfight sind online


10.08.2021 

Wichtige Infos zu den am 01.09.2021 in Kraft gehenden NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs) und Regelungen der Magazinen (Altbesitz und Neukauf). Und in diesem Kontext der Leitfaden des BKA zum neuen Waffengesetz.


 

 

 

2021-04-01

Stellungnahme von  prolegal e.V.

Stellungnahme von prolegal e.V. zum neuen Referentenentwurf des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Am Abend des 22.03.2021 wurde seitens des BMI der vorliegende Referentenentwurfper Mail versandt und eine Frist zur Stellungnahme von nur sieben (7) Tageneingeräumt – eine inakzeptable kurze Zeitspanne, und dass nicht nur in Zeiten der Pandemie-Bestimmungen. 

Einmal mehr demonstrieren die Verantwortlichen des Referats KM 5 und der übergeordneten Abteilung “Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz” damit ihre auch schon früher gezeigte Geringschätzigkeit der über 30 angeschriebenen Interessenvertretungen und Verbänden der Reservisten, Sportschützen, Jäger, Sammler und anderen Betroffen aus Industrie und Handel – bundesweit mehr als zwei Millionen Menschen und Wahlberechtigte.

Der neue Referentenentwurf steht auch im krassen Widerspruch zu den Aussagen der Ministerialbehörde, die im Rahmen eines Sicherheitsgesprächs mit den anerkannten Schießsportverbänden am 04.03.2021- also keine drei Wochen zuvor – eine Frage nach weiteren Anpassungen des Gesetzes in dieser Legislaturperiode verneinten. 

Als Anlass – oder Vorwand – der jüngsten Aktivität des Referats KM 5 wird der tragische Massenmord von Hanau am 20. Februar 2020 genannt, der genauso wie der hinterhältige Anschlag auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 nicht wegen irgendwelcher Mängel oder Lücken im Waffenrecht stattfinden konnte, sondern wegen grober behördlicher Vollzugsdefizite, die im Falle des mehrfach psychisch auffälligen und wegen diverser Delikte polizeilich bekannten Täters Tobias Räthjen bis in die Reihen der hessischen Staatsanwaltschaft und der Generalbundesanwaltschaft reicht.

Vorauszuschicken ist, dass unstrittig alles getan werden muss, um psychisch kranken Personen den Zugang zu Waffen unmöglich zu machen, oder bei etwaigen nachträglich gewonnenen Erkenntnissen erteilte Genehmigung zu widerrufen. Auch steht selbstredend außer Frage, dass Kriminellen und Extremisten jeglicher Art der Zugang zu Waffen zu erschweren ist. Wie wenig das trotz zahlloser Verschärfungen des Waffengesetze bis dato gelang, belegen nicht nur die Mengen illegaler Schusswaffen und Sprengmittel, die in den letzten beiden Jahrzehnten bei terroristischen Anschlägen in West- und Mitteleuropa zur Anwendung kamen, sondern auch die fast schon alltäglichen Beifunde bei Razzien im Bereich der OK- und Clan-Kriminalität. 

Wie einem pawlowschen Reflex folgend wird jedoch von der Fachbehörde des Bundesinnenministers wieder einmal nur der/die rechtstreue Legalwaffenbesitzer*in ins Visier genommen. 

Es drängt sich die Frage auf, warum die von prolegal e.V. und anderen Betroffenen seit Jahren geforderte Unterscheidung in der polizeilichen Kriminalstatistik die Ausweisung bei Straftat nach  legaler/illegaler Waffe immer noch nicht umgesetzt worden ist. Wie bekannt, wurde diese Forderung jüngst durch die Abgeordnete „Bündnis 90/DieGrünen“ – Frau Dr. Irene Mihalic ebenso aufgeworfen und dessen Einführung gefordert. Gerade die Unterscheidung würde notwendige Zahlen in das richtige Licht rücken und die Notwendigkeit weiterer Verschärfungen im Waffenrecht begründbar machen, oder (wie wir vermuten) zu der Feststellung führen, dass es auf der Grundlage der Fakten überhaupt keiner weiteren Verschärfung bedarf. Damit würde ein für allemal aus der Behauptung ein Beweis. 

Fakt ist jedoch, dass die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten für den legalen Waffenbesitz vollkommen ausreichend sind, wenn diese entsprechend angewendet werden. Wenn „Geschehenes“ der für das Handeln durch die Behörden der Auslöser sein soll, dann gilt es bestehende rechtliche Möglichkeiten anzuwenden und durchzusetzen. Es besteht nicht die geringste Notwendigkeit, hier durch eine neuerliches und kostenintensives Bürokratiemonster zusätzliche Möglichkeiten zu implementieren. Die bestehende Gesetzeslage ist vollkommen ausreichend. Die Behörde hat bereits jetzt Instrumente, bei fehlender Eignung oder dem entsprechenden Verdacht tätig werden zu können, das persönliche Erscheinen des Betroffenen anzuordnen.

Die jetzt neu zu schaffenden Möglichkeiten die Gesundheitsämter mit einzubeziehen, ohne hierzu die rechtlichen Grundlagen in Bezug auf Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte zu haben, ist schlichtweg abzulehnen. Darüber hinaus besteht mit der Abfrage bei den Gesundheitsämtern auch immer das Problem, dass mit subjektivem Empfinden berichtet, hierdurch einer ungewollten Willkür Tür und Tor geöffnet wird. Auch muss mit großer Sorge in Betracht gezogen werden, dass im weiteren Verlauf die Stellschrauben in diesem System ohne großen Aufwand erhöht werden können. Mit dieser angedachten Regelung ist weder eine Rechtssicherheit verbunden, noch kann der/die Betroffene mit Berufung auf eine gesicherte Rechtslage den Rechtsweg beschreiten. 

Gerade das, die unter II. „Wesentlicher Inhalt des Entwurfs“ ./. zu 4 – §6b, angeführte „Soll-Vorschrift“, auf Beteiligung der örtlichen Polizeidienststellen, zu einer verpflichtenden, anlasslosen Regelabfrage ausgebaut werden soll, ist strikt abzulehnen. Über diesen Weg kann nicht ausgeschlossen werden, dass subjektives Empfinden, persönliche Ressentiments in eine Beurteilung mit einfließen und letztendlich ein negatives Urteil zur Folge haben. Auch werden hiermit dem Denunziantentum vollkommen neue Wege eröffnet. 

Betrachtet man die Änderungen im Waffenrecht der letzten Jahre, so drängt sich der Verdacht auf, das hier die Regierung Stück für Stück eine Blaupause umsetzt, mit der eine von der Politik scharf umrissene Gruppierung in ein Korsett aus Kontrollen, Vorschriften, Verboten und behördlicher Überwachung gezwängt wird, das dann später nur noch auf den Verordnungsweg durch Ministerialerlasse enger geschnallt werden kann, ohne das hierzu erst noch der Bundestag hinzugezogen werden muss.  

Diese Betrachtungen stellen keine Stellungnahme im Sinne des Ersuchens dar. Aus Sicht prolegal e.V. verbietet sich diese, da nicht davon auszugehen ist, dass sich hierdurch eine Änderung des Entwurfes herbeiführen lässt. Die Kürze der Vorlagezeit, die Falschinformation in Bezug auf die Sicherheitsgespräche vom 04.03.2021 ist mehr als Indiz dafür, dass die Möglichkeitsgabe zur Stellungnahme Teil des notwendigen Ablaufs, eine „pro Forma“ Aktion ohne tatsächliches Mitspracherecht und damit eine reine Farce darstellt. 

Zu frisch sind noch die Erinnerungen an die mündliche Stellungnahmen gegenüber Vertretern einzelner Schießsportverbände bezüglich der Magazinfrage. Mündlich wurde immer wieder zugesichert, das sich die Sportschützen keine Sorgen machen müssten, standen aber wie der sprichwörtliche Pudel im Regen, als dann im Januar 2019 der Referentenentwurf veröffentlicht wurde. Letztendlich kam es dann doch zu dem rückwirkenden Verbot bestimmter Magazine, bzw. Schusswaffen, deren Magazine eine bestimmte Kapazität überschritten. Garniert wurde das Ganze am Ende dann auch noch mit einer Limitierung der gelben WBK auf 10 Langwaffen, welche am Vorabend der zweiten und dritten Lesung des “3. Gesetz zur Novellierung des Waffenrecht” im Bundestag heimlich, still und leise in den Kabinettsentwurf aufgenommen wurde.

Überhaupt wirkt das Procedere der Abfragen von Stellungnahmen bei allen betroffenen Verbänden und Interessengemeinschaften als lästiges Pflichtübung  heraus, die immer noch ihresgleichen sucht. Wir erinnern uns – letztendlich wurden die Kritiken und Vorschläge der Vereine und Verbände vom BMI und anschließend auch vom Kabinett sowie des Innenausschuss komplett ignoriert. Besorgte und betroffene Bürger wurden von ihren Abgeordneten mit vorgefertigten und nichtssagenden Antworten abgespeist und teilweise sogar wissentlich hinters Licht geführt. 

Ganz offensichtlich vergeudet man in den so sorgfältig abgeschotteten und gesicherten Räumlichkeiten des BMI in Berlin Alt-Moabit keine Gedanken, wie die am grünen Tisch ersonnenen Melde-, Nachberichts- und Datenwege der zusätzlichen Nachfragen in den Ländern und Kommunen in die Praxis umgesetzt werden sollen. Schon jetzt stauen sich in den unteren Verwaltungsebenen der Kreis- und Polizeibehörden die durch die letztjährigen Verschärfungen des Waffenrechts produzierten Anträge und Registrierungsmaßnahmen. Die Verarbeitung von WBK-Anträge verzögern sich um ein halbes Jahr und mehr wie in Teilen von Hessen und Baden-Württemberg, weil die Verfassungsschutzämter mit den Rückmeldungen auf sich warten lassen. Dort, wie auch bei den sachbearbeitenden Kommunalbehördem, fehlt es an zusätzlichen Planstellen – aber dafür ist das BMI “natürlich nicht verantwortlich zu machen”.

Fazit: prolegal e.V. lehnt die angedachten Verschärfungen des Waffenrechts in Form und Inhalt in Gänze ab. 

Der Vorstand : Dr. David Th. Schiller, Reiner Assmann , Nico Catalano


Am kommenden Donnerstag, den 7. Juni 19 Uhr dürfen wir wieder mit einem kleinen Kreis von Cowboys mit dem Westernschießen beginnen. Alle Hygiene Bestimmungen einzuhalten. Desinfektionsmittel, Mund-und Nasenschutz sind zu benutzen, Abstand ist Einzuhalten.

Grundsätzlich hat sich jeder in die im Schützenverein ausliegende Liste einzutragen. Weiter ist dringend die Abstandsregelung  von 1,50 m einzuhalten. Hülsen dürfen nur mit Handschuhen oder einem Hülsenpicker aufgehoben werden. Es gibt keinen Lade– und Endlade RO . Haltet euch an die Regeln, denn wir wollen alle gesund bleiben.


 

 

 

 

 

 

"12th" Open Range Gunfight

„12th“ Open Range Gunfight

DM 2016

97/11 in Schweinfurt 2018

CAS Hessenmeisterschaften 2019